Gerichtsgutachter Hintemann

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger  – Handwerk  § 13 SVO sowie zusätzlich seit 2022 meine Vereidigung für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.
Fliesen-, Naturstein - und Mosaiklegermeister
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 Sachverständiger für das Fliesenhandwerk und zudem Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Eine weitere Ernennnung zum vereidigten Sachverständigen erhalten
 
Nach einigen Monaten Vorbereitungszeit und letztendlich mit erfolgreich bestandener Prüfung vor der Handwerkskammer Münster war es endlich soweit. Am 15. November 2022 wurde Andreas Hintemann offiziell zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigten für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ernannt und ist somit einzigartig im Kreis mit dieser Aufgabe betraut worden. Dazu überreichte die Handwerkskammer Münster ihm ganz persönlich vor Ort seine Ernennungsurkunde. Zuvor mussten jedoch allerdings noch ganz offiziell die Sachverständigenordnung für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk von der Handwerkskammer Münster verlesen um letztendlich den Eidesspruch abgelegen zu können.
 
Somit ist Andreas Hintemann künftig nicht nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger  – Handwerk  § 13 SVO –, sondern zudem im Kreis zuständig als vereidigter Sachverständiger für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.
 
Insgesamt ein bewegender Moment an diesem Tag, was die nachfolgenden Bilder mit einer anschließenden kleinen Feier letztendlich nur erahnen lassen.
v. li.  Andreas Hintemann und Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz von der HWK Münster

Herzlich willkommen bei Ihrem Gutachter Andreas Hintemann!
   
Jede Fliesenfachfirma, die Fliesen, Platten und Mosaike professionell verlegt, sollte sich bei der Ausführung an die Normen zu Fliesen- und Plattenarbeiten halten, welche in den verschiedenen DIN-Normen hinterlegt sind.
  
Meine Aufgabe als Sachverständiger ist es, anhand dieser gültigen Normen und Merkblätter Schäden an der Bauausführung zu erkennen und zu beurteilen. Hierbei ist es wichtig, die Ursache dieser Fliesenschäden zu analysieren und den Veranwortlichen festzustellen.
    
Eine weitere Aufgabe ist die Beantwortung der Frage, ob ein behaupteter Mangel an der handwerklichen Werkleistung tatsächlich vorliegt, worauf er zurückzuführen ist und wie und mit welchem Kostenaufwand der Mangel beseitigt werden kann. Ist der Schaden reparabel, oder kann er durch eine Wertminderung abgegolten werden? Die Ergebnisse dieser Arbeiten können in einem Gutachten festgehalten werden.
 
Der Sachverständige sieht sich hier hauptsächlich in der Funktion, aufklärende Beratungsleistungen für
  
Fachfirmen  – Architekten – Bauherren und Betreiber von Einrichtungen anzubieten,um Baufehler und Schäden frühzeitig zu vermeiden.
    
Vor allem in den letzten Jahren sind die Ingenieurleistungen innerhalb der Bauabläufe auf das Notwendigste reduziert worden! Grund hierfür ist nicht zuletzt die angespannte Preissituation in der Baubranche.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass der Bauplaner mehr denn je als Koordinator und Detailplaner gefragt ist.

Die Industrie überschwemmt den Markt mit innovativen Produkten und bewegt sich hierbei oft in einer Grauzone mit ungeregelten Ausführungen, Baustoffen oder sonstigen Neuigkeiten, die erst den Status einer anerkannten Regel der Technik erlangen müssen.
  
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Stand: 29.03.2024
Andreas Hintemann
Sachverständigenbüro
D-48683 Ahaus, Rottweg 36a
Gutachter: Andreas Hintemann
+49 (0) 2561 444454
www.fliesensachverstaendiger-hintemann.de
© 2013 Sachverständigenbüro Andreas Hintemann, Ahaus
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